Volkssolidarität begrüßt Entscheidung für finanzielle Förderung bestehender Ganztagsplätze

Die Vertreter*innen von Bund und Ländern haben sich am Montag im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass die Finanzhilfen des Bundes zum Ganztagsausbau nicht nur aufgestockt, sondern auch für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung bereits bestehender Ganztagsplätze eingesetzt werden können. Der Bundestag hat dem Kompromiss gestern ohne Gegenstimmen zugestimmt.


„Als Volkssolidarität ist es für uns von großem Interesse, dass auch jene Bundesländer profitieren, die bereits heute ein zu großen Teilen bedarfsdeckendes Platzangebot garantieren können“, begrüßt Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, die Einigung.

Besonders in den neuen Bundesländern hat die Betreuung „Großer Kinder“ eine jahrzehntelange Tradition und wird von einem Großteil der Familien bis Ende der 4. Klasse in Anspruch genommen. Rund 60 Prozent ostdeutscher Hortkinder verbringen jede Woche mehr als 35 Stunden ihrer Zeit in Schule und Hort. (West: rund 34 Prozent).

Susanna Karawanskij betont: „Investitionen in Räumlichkeiten und Ausstattung sind natürlich auch für den bestehenden Ganztag wichtig, um aber Qualität im Hort wirklich zu sichern, braucht es mehr: Ausreichend viele qualifizierte Fachkräfte, die um die Bedarfe Großer Kinder wissen, müssen schnellstmöglich schulgeldfrei und vergütet berufsbegleitend ausgebildet werden. Vollzeit berufstätige Eltern sind zudem auf mindestens zehn Stunden Betreuungsumfang und auch eine gesicherte Ferienbetreuung angewiesen. Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und pädagogischem Hortpersonal muss stärker vernetzt werden, denn es geht jenseits von Betreuung vor allem um Bildung und Erziehung.“

Die Präsidentin der Volkssolidarität fordert deshalb: „Das frühe Engagement der ostdeutschen Länder beim Ganztagsausbau sowie ihre geringe Finanzkraft darf dem Ziel des „Guten Ganztags“ im Osten keinesfalls zum Nachteil gereichen. Hier muss der Bund die faire und bedarfsdeckende Verteilung der Mittel unbedingt gewährleisten und sichern.“

Die formale Zustimmung des Bundesrats zum Kompromiss ist für den 17. September geplant.